Sexualisierte Gewalt

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Gewalt – mehr als nur Schläge und Tritte

Gewalt tut nicht nur dem Körper weh.
Gewalt kann auch ganz anders anfangen.

Zum Beispiel mit gemeinen Worten.
Oder mit bösen Blicken.
Oder mit Nachrichten auf dem Handy oder im Internet.
Oder wenn eine Person eine andere Person immer kontrolliert.

Gewalt kann so aussehen:

  • Eine Person schlägt eine andere Person.
  • Eine Person macht eine andere Person ständig schlecht.
  • Oder verfolgt sie.
  • Eine Person wird im Internet schlecht behandelt.

Mehrere dieser Sachen können auch zusammen passieren.

Gewalt ist immer schlimm.
Gewalt fängt dann an, wenn eine Person eine andere Person nicht respektiert.
Oder wenn jemand absichtlich weh tut.
Das kann mit dem Körper sein.
Oder mit Worten.

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt hat mit Macht zu tun.
Eine Person benutzt Sexualität, um eine andere Person zu kontrollieren.

Es geht dabei nicht um Liebe oder Lust.
Es geht darum, jemandem weh zu tun.
Und darum, dass jemand keine Kontrolle mehr über den eigenen Körper hat.

Auch das ist sexualisierte Gewalt:
Wenn jemand eine andere Person lange und unangenehm anschaut.

Wenn jemand etwas sagt wie:
„Du willst es doch auch.“

Wenn jemand schreibt:
„Schick mir ein sexy Foto von dir.“

Sexualisierte Gewalt und sexuelle Gewalt sind nicht genau das Gleiche.
Sexuelle Gewalt meint vor allem die Tat.
Sexualisierte Gewalt zeigt:
Sex wird extra benutzt, um Macht zu zeigen.

Wichtige Begriffe – damit wir alle vom Gleichen sprechen

Catcalling Pfeifen oder Sprüche auf der Straße - keine Flirts, sondern Belästigung.
Femizid Wenn Frauen oder Mädchen getötet werden, nur weil sie weiblich sind – oft durch Partner oder Familie.
Mysogynie Hass auf Frauen - kommt oft durch das Patriarchat und zeigt sich in vielen Bereichen des Lebens.
Nötigung Wenn eine Person mit Gewalt oder Drohung zu etwas gezwungen wird, das sie nicht will.
Patriarchat Eine Gesellschaft mit mehr Macht für Männer
Sexualisieren Etwas sexuell deuten, obwohl es unpassend, zu viel oder nicht gewollt ist.
Sexualisierte Gewalt Sexualität wird benutzt, um Macht auszuüben
Sexuell Hat mit Sexualität zu tun – also mit Nähe, Handlungen, Reizen oder Fantasien.
Sexuelle Belästigung Unerwünschte sexuelle Berührungen, die die Würde einer Person verletzen.
Sexuelle Gewalt Meint meist die sexuelle Tat selbst und wird oft ähnlich wie sexualisierte Gewalt verwendet.
Übergriff Ein Verhalten, das eine Grenze überschreitet – oft ohne Zustimmung und verletzend.
Zuhälterei Wenn jemand Geld mit Sexarbeit verdient, indem er andere ausnutzt oder kontrolliert.

„Nur ein Einzelfall?“ – Im Gegenteil

Sexualisierte Gewalt ist kein seltenes Problem.
Sie passiert sehr oft.

Im Jahr 2023 gab es in Deutschland über 52.000 Sexual-Straftaten.
Das sind nur die Fälle, die angezeigt wurden.

86 von 100 betroffenen Personen waren Frauen.
Mehr als 98 von 100 Tätern waren Männer.

2 von 3 Frauen erleben in ihrem Leben sexuelle Belästigung.
Jede siebte Frau erlebt schwere Übergriffe.

Aber auch Männer erleben sexualisierte Gewalt.
Jeder dritte Mann berichtet von sexistischen Übergriffen.
Die Täter können Männer oder Frauen sein.

Vor allem junge Menschen sind oft betroffen:
Mehr als die Hälfte der betroffenen Personen ist unter 18 Jahren.
Ein Viertel ist zwischen 18 und 20 Jahre alt.

Die Täter sind oft zwischen 30 und 40 Jahre alt.

Menschen mit Behinderung sind besonders oft betroffen.
Sie erleben 2 bis 3 Mal häufiger sexualisierte Gewalt.

Sexuelle Belästigung

Oft ist sie strafbar.

Das steht im Gesetzbuch:
Sexuelle Belästigung ist, wenn jemand eine andere Person sexuell und ohne Erlaubnis berührt.
Zum Beispiel am Po, an der Brust oder am Oberschenkel.

Aber nicht jede Belästigung braucht Körperkontakt.
Auch Worte, Gesten oder Bilder können belästigend sein.

Am Arbeitsplatz gilt ein besonderes Gesetz.
Es heißt: Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz.
Kurz: AGG.

Dort steht:
Sexuelle Belästigung ist jede Handlung, die eine andere Person in ihrer Würde verletzt.
Zum Beispiel durch:

  • anzügliche Sprüche

  • unerwünschte Einladungen

  • sexuelle Bilder oder Videos

  • sexuelle Berührungen

Wenn sich eine Person dadurch am Arbeitsplatz schlecht fühlt, ist das eine Grenze.
Das gilt besonders, wenn man sich eingeschüchtert, erniedrigt oder beleidigt fühlt.
So ein Verhalten kann Folgen haben.
Es kann auch bestraft werden.

Was kannst du tun, wenn du betroffen bist?


Übrigens


Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitsbereich erleben besonders oft sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Wichtig zu wissen


Es ist normal, sich unsicher zu fühlen.
Man weiß nicht immer sofort: Ist das schon Belästigung?

Aber: Wenn sich etwas unangenehm anfühlt, ist das wichtig.
Dieses Gefühl sollte ernst genommen werden.

Auch wenn andere etwas nicht schlimm finden:
Wenn es für dich eine Grenze ist, kann es Belästigung sein.

Geschlechtsspezifische Gewalt

Geschlechtsspezifische Gewalt richtet sich gegen Frauen.
Weil sie Frauen sind.
Oder weil Täter sie für Frauen halten.

Im deutschen Gesetz steht:
Zu dieser Gewalt gehören

  • körperliche Gewalt

  • sexuelle Gewalt

  • psychische Gewalt

Diese Gewalt trifft Frauen besonders oft.
Oder manchmal nur Frauen.

Der Grund ist ein Macht-Unterschied.
In unserer Gesellschaft haben Männer oft mehr Macht als Frauen.
Darum sind Frauen weniger geschützt.
Und sie werden oft weniger ernst genommen.

Häusliche Gewalt

250.000Fälle häuslicher Gewalt
2023 in Deutschland

Häusliche Gewalt passiert im privaten Umfeld.
Zum Beispiel durch Partner, Ex-Partner oder Familienmitglieder.
Oder durch andere Personen im gleichen Haushalt.

Häusliche Gewalt kann so aussehen:
körperliche Gewalt
sexuelle Gewalt
psychische Gewalt

Alle Menschen können betroffen sein.
Aber: Frauen sind besonders oft betroffen.

Im Gesetz steht:
Häusliche Gewalt kann passieren
in einer Partnerschaft – auch wenn sie vorbei ist
in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung
durch Familie oder Menschen im gleichen Haushalt
Auch wenn man nicht zusammenwohnt

Im Jahr 2024 gab es in Deutschland über 250.000 Fälle häuslicher Gewalt.
Mehr als 70 von 100 betroffenen Personen waren Frauen.

Was du tun kannst (oder tun solltest)

Wer betroffen ist, hat ein Recht auf Schutz.
Und ein Recht auf Beratung und Hilfe.


Wenn du Anzeichen im Umfeld wahrnimmst


Femizide

Femizide – wenn Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind

Ein Femizid ist kein Beziehungsdrama.
Und keine Eifersuchts-Tat.

Ein Femizid ist tödliche Gewalt gegen Frauen.
Oder gegen Personen, die wie Frauen behandelt werden.
Weil sie Frauen sind.

Diese Taten sind nicht zufällig.
Sie passieren nicht nur aus persönlichen Gründen.

Sie zeigen:
In der Gesellschaft gibt es ein Macht-Problem.
Frauen haben oft weniger Schutz und weniger Rechte.
Das nennt man patriarchales Denken.

Was genau ist ein Femizid?

Die Tötung einer Frau oder eines Mädchens durch eine Person, die sie aufgrund ihres Geschlechts als minderwertig betrachtet

Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder

Auch diese Taten gehören dazu:
Wenn eine Frau getötet wird, weil jemand sie besitzen will.

Oder weil jemand keine Kontrolle mehr hat.

Oder wegen sogenannter „Ehre“.

Auch Menschen, die wie Frauen behandelt werden, gelten in dieser Definition als Opfer.

Und rechtlich?

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 938 Frauen getötet.

Aber nicht jede dieser Taten ist ein Femizid.

Um genau zu sagen, was ein Femizid ist, braucht es klare Regeln im Gesetz.

In Deutschland steht das Wort Femizid noch nicht im Strafgesetzbuch.

Solche Taten werden nach dem Grund der Tat unterschiedlich bewertet:
als Totschlag
als Körperverletzung mit Todesfolge
oder als Mord

Das Problem:
Oft wird nicht genau aufgeschrieben, ob eine Frau getötet wurde, weil sie eine Frau ist.
Darum gibt es keine genauen Zahlen zu Femiziden.

Warum es wichtig ist, über Femizide zu sprechen?

Jede Woche wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet.

Diese Gewalt wird oft verharmlost.
Zum Beispiel wird sie „Liebestragödie“ genannt.

Aber:
Es ist Gewalt gegen Frauen – wegen ihres Geschlechts.

Nur wenn das Problem klar benannt wird, kann es Lösungen geben.

Catcalling

Was ist Catcalling?

Catcalling ist kein Kompliment.
Es ist eine Grenzüberschreitung.

Zum Beispiel Sprüche wie:
„Geiler Arsch!“
oder „Bock auf’n Dreier?“

Solche Sätze hören viele Frauen und queere Menschen im Alltag.
Zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit, an der Haltestelle oder beim Feiern.

Catcalling meint sexuell anzügliche oder übergriffige Kommentare.
Oft kommen noch Pfiffe, Starren oder eindeutige Gesten dazu.

Warum das nicht harmlos ist:

87 % der Betroffenen ignorieren Catcalling 

42 % haben Angst vor (sexuellen) Übergriffen

45% „bewaffnen“ sich zum Schutz, wenn sie alleine unterwegs sind, beispielsweise mit Pfefferspray oder Schlüsseln zwischen den Fingern

fast jede zweite telefoniert extra auf dem Heimweg, um sich sicherer zu fühlen

Catcalling ist kein Flirt und kein Charme.

Es ist ein Versuch, Macht zu zeigen.
Es kann verletzen und verunsichern.

Viele Menschen fühlen sich dadurch im Alltag eingeschränkt.
Catcalling nimmt ihnen ein Stück Freiheit.

Ist Catcalling strafbar?

In Deutschland ist Catcalling im Moment nicht direkt strafbar.

Aber:
Wenn es eine Beleidigung oder Nötigung ist,
kann man Anzeige erstatten.

In Ländern wie Spanien, Frankreich oder Belgien
wird Catcalling schon bestraft.
Dort gibt es Geldstrafen.

Warum machen (manche) Männer das?

Viele Männer sagen, sie wollen mit Catcalling flirten.
Oder sie zeigen damit sexuelles Interesse.

Aber Studien zeigen etwas anderes:

Männer, die Catcalling machen,
haben oft feindliche Gedanken über Frauen.

Sie halten sich selbst für besonders männlich.
Sie wollen Macht zeigen.
Und sie finden sexuelle Belästigung oft nicht schlimm.

Was tun bei Catcalling?


Rechtliche Folgen

Strafe muss sein - aber wie?

Bitte nenne die Straftat, über die du mehr wissen möchtest.

Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

Was ist das? 

Unerwünschte sexuelle Berührungen, die eine andere Person belästigen.

Strafe:

Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe

Bei mehreren Täter*innen: bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe

Stealthing (ungefragtes Entfernen des Kondoms beim Sex) (§ 177 StGB)

Was ist das?

Beim Sex wird das Kondom heimlich abgezogen.
Oder obwohl klar ist: Die andere Person will das nicht.

Die Zustimmung war nur für Sex mit Kondom.
Ohne Kondom gibt es keine Zustimmung mehr.
Dann ist es ein sexueller Übergriff.

Strafe:

  • Mindestens 6 Monate Gefängnis.

  • Bei schweren Fällen: mindestens 1 Jahr.
    Wenn Gewalt benutzt wird oder die andere Person hilflos ist: auch mindestens 1 Jahr.

  • Dazu kann die Tat auch als Körperverletzung gelten.
    Zum Beispiel, wenn die andere Person durch den Sex krank werden kann.

Sexueller Übergriff & sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)

Was ist das?

Sexuelle Handlungen ohne Zustimmung.
Oder sexuelle Handlungen mit Zwang.
Oder mit Drohungen.
Oder durch Ausnutzen von Schwäche.

Dabei gibt es kein Eindringen in den Körper.

Zum Beispiel:
Eine Person wird zu sexuellen Handlungen gezwungen.
Eine Person wird festgehalten.
Eine Person wird bedrängt oder genötigt.

Strafe:

  • Mindestens 6 Monate Gefängnis.

  • In schweren Fällen: mindestens 1 Jahr.
    Wenn Gewalt benutzt wird oder eine hilflose Person ausgenutzt wird: mindestens 1 Jahr.

Sexuelle Belästigung ohne Körperkontakt (z. B. Catcalling, Dickpics)

Was ist das?

Sexuell übergriffiges Verhalten ohne direkte Berührung.

Zum Beispiel:
Anzügliche Kommentare auf der Straße (Catcalling)
Sexuelle Nachrichten oder Emojis
Nacktbilder schicken, ohne gefragt zu werden (zum Beispiel „Dickpics“)
Porno-Bilder oder Videos in der Öffentlichkeit zeigen
Starren oder sexualisierte Blicke

Ist das strafbar?

Manchmal ja – aber nicht immer gilt es als sexuelle Belästigung.
Denn im Gesetz steht: Es muss Körperkontakt geben.

Aber andere Gesetze können greifen:
Beleidigung
Nötigung
Verbreitung von Pornos

Strafe:

Je nach Tat: Geldstrafe oder Gefängnis
Zum Beispiel bei Dickpics: bis zu 1 Jahr Gefängnis

Bei Drohungen oder starker Belästigung kann es noch höhere Strafen geben.

Wichtig:
Auch wenn nicht alles vor Gericht bestraft wird:
Solches Verhalten ist übergriffig, verletzend und nicht okay.

Vergewaltigung (§ 177 StGB)

Was ist das?

Eine Person wird zu sexuellen Handlungen gezwungen.
Das passiert gegen ihren Willen.
Zum Beispiel durch körperliche Gewalt.
Oder durch Drohungen.
Oder wenn die Person sich nicht schützen kann.

Dazu gehört auch das Eindringen in den Körper.
Mit Körperteilen oder Gegenständen.
Das gilt für alle Geschlechter.

Strafe:

Mindestens 2 Jahre Gefängnis.

Wenn eine Waffe benutzt wird, es schwere Verletzungen gibt
oder die Tat besonders erniedrigend ist: mindestens 3 Jahre.

Bei besonders schweren Fällen: mindestens 5 Jahre.
Zum Beispiel wenn mehrere Personen mitmachen
oder lebensbedrohliche Gewalt angewendet wird.

Wenn die betroffene Person stirbt oder die Tat extrem brutal ist:
mindestens 10 Jahre Gefängnis.

Verbreitung pornografischer Inhalte (§§ 184 ff. StGB)

Was ist das?

Pornografische Inhalte werden gezeigt, verschickt oder weitergegeben.
Ohne dass die andere Person gefragt wurde.

Besonders schlimm ist das, wenn es um Gewalt oder Kinder geht.
Zum Beispiel in Chat-Gruppen.

Strafe:

  • Bis zu 1 Jahr Gefängnis oder Geldstrafe.

  • Bei Gewalt- oder Kinderpornografie: bis zu 10 Jahre Gefängnis.

 

Zuhälterei (§ 181a StGB)

Was ist das?

Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter werden ausgenutzt oder kontrolliert.
Oft mit Gewalt oder durch Abhängigkeit.

Strafe:

  • 6 Monate bis 5 Jahre Gefängnis.

  • Wenn die Person in ihrer Freiheit bedroht wird:
    bis zu 3 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.

Ungefragte Bildaufnahmen des Intimbereichs (§ 184k StGB)

Was ist das?

Eine Person macht ungefragt Fotos oder Videos vom Intimbereich einer anderen Person.
Oder sie gibt solche Bilder weiter.

Zum Beispiel:
Heimlich aufgenommene Fotos unter dem Rock (Upskirting)
Fotos vom Po oder Dekolleté ohne Zustimmung
Bilder von Unterwäsche, Genitalien oder der Brust
Das Weiterleiten solcher Bilder in Chats oder sozialen Medien

Strafe:

Bis zu 2 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.

Sexueller Übergriff / Nötigung / Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB)

Was ist das?

Eine Person stirbt durch einen sexuellen Übergriff.
Oder durch Nötigung.
Oder durch eine Vergewaltigung.

Dabei ist es egal, ob der Tod gewollt war oder nicht.
Das Gesetz spricht in jedem Fall von einem besonders schweren Verbrechen.

Strafe:

Mindestens 10 Jahre Gefängnis.

Sexueller Übergriff oder sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall (§ 177 Abs. 6 StGB)

Was ist das?

Ein sexueller Übergriff mit besonders schlimmen Umständen.
Zum Beispiel:

Die Tat passiert mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand.
Die betroffene Person wird schwer verletzt.
Mehrere Täter machen mit.
Die Tat ist besonders entwürdigend.

Strafe:

Mindestens 2 Jahre Gefängnis.

Mit Waffe oder bei schwerer Verletzung: mindestens 3 Jahre.

In besonders brutalen Fällen: mindestens 5 Jahre.

Femizid – kein eigener Straftatbestand, aber ein strukturelles Problem

Was ist das?

Ein Femizid ist, wenn eine Frau getötet wird,
oder eine Person, die wie eine Frau gelesen wird.

Der Grund: Sie ist weiblich.

Oft geschieht das durch den Partner oder Ex-Partner.
Oder durch Männer aus dem nahen Umfeld.
Die Gründe sind zum Beispiel Besitzdenken, Kontrollverlust oder sogenannte „Ehre“.

Der Begriff Femizid ist wichtig für die Gesellschaft und die Politik.
Im Gesetz steht er aber nicht extra.

Strafrechtliche Einordnung:

Je nach Fall gilt:

  • Totschlag: mindestens 5 Jahre Gefängnis
  • Körperverletzung mit Todesfolge: mindestens 3 Jahre
  • Mord (bei besonders schlimmer Tat): lebenslange Freiheitsstrafe

Problem:

Oft wird nicht aufgeschrieben, dass das Opfer getötet wurde,
weil sie eine Frau war.
Darum tauchen Femizide in den Statistiken kaum auf.

Warum der Begriff trotzdem wichtig ist:

Er zeigt: Viele Tötungen passieren, weil das Opfer weiblich ist.
Es geht nicht nur um „Beziehungstaten“.

Der Begriff macht Machtunterschiede sichtbar.
Er hilft, über das Problem zu sprechen.
Und Lösungen zu finden.

Näherungsverbot, Kontaktverbot

Was ist das?

Das Familiengericht kann helfen, wenn eine Person bedroht oder verletzt wurde.

Man kann dort beantragen:

  • dass die andere Person sich nicht mehr nähern darf
  • dass sie keinen Kontakt mehr aufnehmen darf
  • dass sie die gemeinsame Wohnung vorerst verlassen muss

Wo gibt es Hilfe?

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – kurz bff – kann dabei unterstützen.

Darf ich mich wehren? – Ja! Notwehr ist erlaubt

Was ist das?

Wer sexuell belästigt, bedrängt oder angegriffen wird, darf sich wehren.
Das nennt man Notwehr.

Notwehr bedeutet:

Man darf sich selbst schützen.
Man darf sich verteidigen, ohne dafür bestraft zu werden.

Zum Beispiel:

  • laut werden

  • jemanden wegstoßen

  • den eigenen Körper schützen

Wichtig:

Die Reaktion darf nicht übertrieben sein.
Aber: Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

Trau dich - Lass dir helfen

Du bist nicht allein.
Du trägst keine Schuld.

Egal, was passiert ist – du bist nicht schuld.

Sexualisierte Gewalt ist immer ein Übergriff.
Es ist immer eine Grenzverletzung.
Und es passiert viel öfter, als viele denken.

Zahlen zeigen:
Du bist nicht die Einzige.
Und du bist nicht machtlos.

Du hast ein Recht auf Hilfe.
Du musst nicht allein damit bleiben.

Es ist mutig, Hilfe zu suchen.
Nicht peinlich.

Je früher du dich meldest,
desto besser kann dir geholfen werden.

Egal, ob du selbst betroffen bist
oder einer anderen Person helfen willst:

Du musst nicht allein bleiben.

Viele Stellen beraten kostenlos, vertraulich und anonym.
Am Telefon, im Chat oder vor Ort.

Vor Ort Hilfe finden

In vielen Städten gibt es Beratungsstellen.
Zum Beispiel für Frauen, Männer oder queere Menschen.
Auch Frauenhäuser bieten Schutz.

Die Beraterinnen und Berater hören zu.
Sie verurteilen niemanden.

Sie erklären, welche Möglichkeiten es gibt.
Und sie tun das in deinem Tempo.

Die Polizei einschalten – wenn du willst

Bei Gefahr oder körperlicher Verletzung:
Ruf die Polizei unter 110.
Die Polizei hilft sofort.
Du musst nicht alles erklären, um Hilfe zu bekommen.

Auch wenn die Gewalt nicht gerade passiert:
Zum Beispiel bei digitaler Belästigung
oder bei einem früheren Übergriff –
kannst du eine Anzeige machen.

Das geht bei jeder Polizeistelle.
Oft auch anonym.
Oder mit Begleitung.

Wichtig


Eine Anzeige sollte am besten innerhalb von 3 Monaten nach der Tat gestellt werden.

Aber auch später kann noch etwas möglich sein.

Lass dich dazu beraten.

Spuren sichern - auch ohne Anzeige

Was ist das?

Nach sexualisierter Gewalt können Spuren gesichert werden.
Auch wenn keine Anzeige gemacht wird.

Das sollte so früh wie möglich nach der Tat passieren.

Das nennt man vertrauliche Spurensicherung.

Sie ist:

  • anonym

  • kostenlos

und findet meist in Kliniken oder bei bestimmten Ärztinnen und Ärzten statt.

So läuft es ab:

Man kann ärztlich untersucht werden,
auch wenn noch keine Anzeige gemacht wird.

Kleidung, Unterwäsche oder andere Beweise werden sicher aufbewahrt.

Verletzungen werden genau aufgeschrieben.
DNA-Spuren werden gesichert.
Es kann auch eine gynäkologische Untersuchung gemacht werden.

Die Unterlagen werden mehrere Jahre lang gespeichert.
So kann man später noch eine Anzeige machen, wenn man das möchte.

Die Untersuchung kann schwer sein.
Man muss sie nicht allein machen.

Eine vertraute Person kann mitkommen.
Oder jemand von einer Beratungsstelle.

Was ist wichtig nach der Tat?

Spuren sollten nicht verschwinden.
Deshalb ist es gut,

nicht zu duschen
nicht die Zähne zu putzen
nicht die Kleidung zu wechseln

Wenn Spuren im Mund gesichert werden sollen:
am besten nichts essen oder trinken.

Du bist nicht allein.

Du darfst selbst entscheiden, was du wann tun möchtest.
Aber: Du musst nichts alleine schaffen.

Es war nicht deine Schuld.
Und du hast das Recht, dass dir zugehört wird.

Sexualität nach sexualisierter Gewalt

Was ist das?

Sexualität kann sich nach sexualisierter Gewalt verändern.
Manchmal nur für eine Zeit.
Manchmal für länger.

Das ist nichts Ungewöhnliches.
Der Körper und die Seele versuchen, das Erlebte zu verarbeiten.
Sie bauen Schutzmechanismen auf.

Was Betroffene berichten:

Starke seelische Belastung (PTBS)
Probleme mit Nähe oder Distanz – körperlich oder gefühlsmäßig
Ekel oder Ablehnung bei sexuellen Handlungen
Erstarren bei sexuellem Kontakt
Das Gefühl, den eigenen Körper von außen zu sehen oder als fremd zu empfinden

Manche Menschen meiden Sex ganz.
Andere suchen ihn häufiger.
Manche gehen dabei Risiken ein.
Zum Beispiel durch Drogen oder ungeschützten Sex.

Wie kann ich helfen, wenn jemand betroffen ist?

Was ist wichtig, wenn du etwas mitbekommst?

Du denkst, dass eine Person sexualisierte Gewalt erlebt hat?
Oder dir hat jemand etwas anvertraut?
Und du willst nichts falsch machen?

Das Wichtigste:

Glaube der betroffenen Person.

Zweifel oder Bewertungen können sehr verletzend sein.
Auch scheinbar harmlose Fragen wie: „Bist du dir sicher?“
können alles schlimmer machen.

Dein Vertrauen kann helfen.
Es kann der erste Schritt zur Heilung sein.

So kannst du konkret helfen:


Wichtig zu wissen:

Sexualisierte Gewalt löst oft Scham, Angst und Schuldgefühle aus.

Deshalb ist es wichtig, vorsichtig zu sprechen.
Und auf die Gefühle der betroffenen Person zu achten.

Manche Menschen brauchen lange, bis sie über das Erlebte sprechen können.
Manchmal Monate oder sogar Jahre.

Geduldig sein ist eine Stärke.
Es heißt nicht, dass man nichts tut.

Auch Menschen, die helfen, dürfen sich Hilfe holen.

Wer sich überfordert oder hilflos fühlt:
Beratungsstellen helfen auch unterstützenden Personen.

Übersicht Beratungsangebote

Hier findest du alle relevanten Beratungsstellen noch einmal im Überblick:

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Frauen

Website: www.hilfetelefon.de

Tel.: 116 016 Rund um die Uhr; 24/7

Email-Beratung: Beantwortung innerhalb von 24 Stunden

Chat-Beratung: Täglich zwischen 12 und 20 Uhr

Opferfibel

Beratung bei Strafverfahren

PDF (deutsch)

PDF (englisch)

Weißer Ring

Beratung für Opfer von Straftaten

Website: www.weisser-ring.de

Tel: 116 006 Täglich 7 bis 22 Uhr

Online-Beratung: Beantwortung innerhalb von 72 Stunden
 

Suse hilft

Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderung

Website: www.suse-hilft.de

Tel: 08000 116 016 (Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen)

Email: suse@bv-bff.de

Beratung vor Ort

Frauen Info Netz

Auskunft über freie Plätze in Frauenhäusern

Website: https://www.frauen-info-netz.de/

Hilfetelefon Gewalt an Männern

Beratung bei sexualisierte Gewalt gegen Männer

Website: www.maennerhilfetelefon.de

Tel.: 0800 1239900 Mo bis Do 8 bis 20 Uhr, Mi 8 bis 15 Uhr

Email-Beratung: beratung@maennerhilfetelefon.de

Chat-Beratung: Mo bis Do 12 bis 15 Uhr und 17 bis 19 Uhr

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Beratung bei Sexuelle Belästigung auf der Arbeit

Website: www.antidiskriminierungsstelle.de

Tel: 0800 5465465 Mo bis Do 9 bis 15 Uhr

Email: beratung@ads.bund.de

Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt (bff)

Beratung bei sexualisierte Gewalt gegen Frauen

Website: www.frauen-gegen-gewalt.de

Tel: 030 32299500

Email: info@bv-bff.de

Beratungsstellen vor Ort: Hilfsdatenbank

Hilfe Portal Missbrauch

Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Website: www.hilfe-portal-missbrauch.de

Tel: 0800 2255530 Mo, Mi, Fr 9 bis 14 Uhr Di, Do 15 bis 20 Uhr

Online-Beratung

Beratungsstellen vor Ort

Februar, 2026

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Quellen