Sexualisierte Gewalt
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Gewalt – mehr als nur Schläge und Tritte
Gewalt zeigt sich nicht alleine in körperlichen Verletzungen, sondern beginnt bereits viel früher. Sie kann sich in Worten, Blicken, digitalen Nachrichten oder im dauerhaften Kontrollieren einer anderen Person zeigen. Sie kann körperlich (z.B. durch Verletzung anderer Personen), psychisch (z.B. durch Demütigung oder Stalking) oder digital (z.B. durch Mobbing auf Social-Media) stattfinden oder sich in mehreren Formen gleichzeitig zeigen.
Gewalt ist immer dann im Spiel, wenn jemand die Grenzen eines anderen Menschen missachtet oder absichtlich verletzt - körperlich oder psychisch.
Eine Übersicht über verschiedene Erscheinungsformen von Gewalt findest du hier.
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt liegt vor, wenn Sexualität gezielt dazu eingesetzt wird, Macht und Kontrolle über eine Person auszuüben. Es geht dabei nicht um Lust oder Nähe, sondern um eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.
Auch unangenehme Blicke, Kommentare wie „Du willst es doch auch“, oder Nachrichten wie „Schick mal ein sexy Foto von dir“ können dazu zählen.
Sexualisierte Gewalt unterscheidet sich von sexueller Gewalt durch den Fokus: Während „sexuelle Gewalt“ auf die Handlung selbst abzielt, macht der Begriff „sexualisierte Gewalt“ deutlich, dass Sexualität hier als Mittel zur Ausübung von Gewalt und Dominanz instrumentalisiert wird.
Wichtige Begriffe – damit wir alle vom Gleichen sprechen
| Catcalling | Sexuell aufgeladene Kommentare oder Pfiffe im öffentlichen Raum, meist durch Männer gegenüber Frauen. Kein Flirt – sondern eine Form der Belästigung |
|---|---|
| Femizid | Wenn Frauen oder Mädchen getötet werden, weil sie weiblich sind – meist im Kontext von Partnerschafts- oder familiärer Gewalt |
| Mysogynie | Emotionale und hasserfüllte Haltung gegenüber Frauen. Misogynie entsteht durch das Patriarchat |
| Nötigung | Wenn jemand durch Gewalt oder Drohungen zu einem Verhalten gezwungen wird, das er oder sie nicht will (StGB §240) |
| Patriarchat | Gesellschaftliche Struktur, in der Männer historisch mehr Macht haben – mit bis heute spürbaren Folgen in vielen Bereichen. Sexualisierte Gewalt wird durch diese Machtverhältnisse bekräftigt |
| Sexualisieren | Etwas in einen sexuellen Zusammenhang bringen – meist dann problematisch, wenn es unpassend, grenzüberschreitend oder unerwünscht geschieht |
| Sexualisierte Gewalt | Sexualität wird gezielt genutzt, um Macht und Kontrolle auszuüben – verbal, körperlich oder digital. Der Begriff betont den Gewaltaspekt besonders deutlich. |
| Sexuell | Bezieht sich auf Sexualität, also körperliche Nähe, sexuelle Handlungen, Reize oder Fantasien |
| Sexuelle Belästigung | Sexuell bestimmte Berührungen, die von der betroffenen Person nicht gewollt sind und sie in ihrer Würde verletzen (StGB §184i) |
| Sexuelle Gewalt | Wird oft synonym mit sexualisierter Gewalt verwendet, meint aber eher die sexuelle Handlung selbst |
| Übergriff | Ein Verhalten, das eine Grenze überschreitet – körperlich, sexuell oder psychisch. Übergriffe sind oft nicht einvernehmlich und verletzend |
| Zuhälterei | Wenn jemand gezielt von der Arbeit von Sexarbeiter*innen profitiert oder sie ausnutzt (StGB §181a) |
„Nur ein Einzelfall?“ – Im Gegenteil
Sexualisierte Gewalt ist kein Randphänomen. Sie ist Alltag – für viel zu viele Menschen.
2023 wurden in Deutschland über 52.000 Sexualstraftaten offiziell registriert. Und das sind nur die Fälle, die angezeigt wurden (BKA – gegen Frauen gerichtete Straftaten)
86 % der Betroffenen waren Frauen, über 98 % der Täter männlich (BKA)
2 von 3 Frauen erleben in ihrem Leben sexuelle Belästigung, jede siebte sogar schwere Übergriffe (BMFSFJ)
Doch auch Männer erleben sexualisierte Gewalt. Jeder dritte Mann berichtet von sexistischen Übergriffen – durch andere Männer oder Frauen (BMBFSJ Website – Formen von Gewalt).
Besonders gefährdet sind junge Menschen:
Über die Hälfte der Betroffenen ist unter 18 Jahren,
ein weiteres Viertel unter 21.
Täter*innen sind häufig zwischen 30 und 40 Jahre alt (BKA – gegen Frauen gerichtete Straftaten).
Hilfe und Informationen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche findest du auf dem „Hilfe-Portal-Missbrauch“.
Hinzu kommt: Menschen mit Behinderung sind 2- bis 3-mal häufiger betroffen als andere (BMFSFJ, Schröttle – Lebenssituation Menschen mit Behinderung).
➡ Weitere Infos findest du bei „einfach Teilhaben“ oder „Frauen gegen Gewalt“; Beratung findest du bei „Suse hilft“
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung ist eine klare Grenzverletzung und in vielen Fällen sogar strafbar.
Nach dem Strafgesetzbuch (§ 184i StGB) liegt sexuelle Belästigung vor, wenn jemand eine andere Person unerwünscht und sexuell motiviert berührt, z. B. am Po, an der Brust oder am Oberschenkel.
Aber: Nicht jede Belästigung braucht Körperkontakt. Auch Worte, Gesten oder Bilder können sexuell übergriffig sein. Dafür greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), besonders am Arbeitsplatz.
Im Arbeitskontext gilt:
Sexuelle Belästigung ist jede sexuell bestimmte Handlung, die die Würde einer anderen Person verletzt (z. B. durch anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Einladungen, Zeigen pornografischer Inhalte oder sexuell bestimmte Berührungen).
Wenn das Verhalten zu einem Arbeitsumfeld führt, das von Einschüchterung, Erniedrigung oder Beleidigung geprägt ist, ist das eine klare Grenzüberschreitung und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. (AGG § 3 (4))
Was kannst du tun, wenn du betroffen bist?
Übrigens
Besonders betroffen sind laut Studien Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitsbereich
Wichtig zu wissen
Es ist ganz normal, unsicher zu sein, ob ein Verhalten „schon“ Belästigung“ ist. Nimm das Gefühl ernst, wenn dir etwas unangenehm ist.
Was für dich grenzüberschreitend ist, muss nicht „objektiv schlimm“ sein, um Belästigung zu sein.
Geschlechtsspezifische Gewalt
Geschlechtsspezifische Gewalt bezeichne gezielt gegen Frauen genutzte Gewalt, weil sie Frauen sind oder weil sie von Täter*innen so gelesen werden.
Laut deutschem Gewalthilfegesetz (§ 2 GewHG) gehören dazu:
- körperliche,
- sexuelle,
- und psychische Gewalt,
die Frauen unverhältnismäßig oft oder ausschließlich betrifft.
Diese Gewalt ist Ausdruck tief verankerter Machtverhältnisse. Sie entsteht in einer patriarchalen Gesellschaft, in der weibliche Personen oft weniger Macht, weniger Schutz und weniger Gehör haben.
Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt meint Gewalt im privaten Umfeld, oft durch Partner*innen, Ex-Partner*innen, Familienangehörige oder Personen im selben Haushalt.
Sie kann körperlich, sexuell oder psychisch sein und sie betrifft Menschen aller Geschlechter, auch wenn Frauen häufiger betroffen sind.
Im Gesetz (§ 2 GewHG (2)) werden folgende Konstellationen genannt:
- Gewalt innerhalb bestehender oder beendeter Partnerschaften (auch gleichgeschlechtlich),
- Gewalt durch Familienangehörige oder andere im Haushalt lebende Personen,
- unabhängig davon, ob ein gemeinsamer Wohnsitz besteht.
2024 wurden in Deutschland über 250.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Über 70% der Betroffenen waren Frauen.
Was du tun kannst (oder tun solltest)
Wenn du betroffen bist: Du hast das Recht auf Schutz, Beratung und Hilfe.
Wenn du Anzeichen im Umfeld wahrnimmst
Femizide
Femizide – wenn Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind
Ein Femizid ist kein „Beziehungstragödie“ oder „Eifersuchtsdrama“. Es ist ein gezielter Akt tödlicher Gewalt, der Frauen (oder als weiblich gelesene Personen) trifft, weil sie Frauen sind.
Der Begriff benennt, dass solche Tötungen nicht zufällig oder rein „persönlich“ passieren, sondern Ausdruck von struktureller Ungleichheit und patriarchalem Denken sind
Was genau ist ein Femizid?
Die Tötung einer Frau oder eines Mädchens durch eine Person, die sie aufgrund ihres Geschlechts als minderwertig betrachtet
Dazu zählen auch Tötungen aus Besitzdenken, Kontrollverlust oder sogenannter „Ehre“. Auch Personen, die von Täter*innen als weiblich gelesen werden, gelten in dieser Definition als Opfer.
Und rechtlich?
2023 wurden in Deutschland 938 Frauen getötet
Nicht alle davon sind Femizide. Zur Unterscheidung zwischen “Mord” und “Femizid” braucht es eine klare rechtliche Einordnung.
Der Begriff Femizid ist in Deutschland (noch) nicht im Strafgesetzbuch verankert. Solche Tötungen werden je nach Tatmotiv und Einzelfall als:
- Totschlag (§ 212 StGB)
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227),
- oder Mord (§ 211)
behandelt.
Das macht es schwer, konkrete Zahlen zu erfassen, denn oft wird das geschlechtsspezifische Motiv nicht systematisch dokumentiert
Warum es wichtig ist, über Femizide zu sprechen?
- Weil jede Woche in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet wird.
- Weil diese Gewalt oft aufgrund des Geschlechts und der Beziehung verharmlost wird und z.B. als Liebestragödie betitelt wird.
- Und weil es erst dann Lösungen geben kann, wenn wir das Problem klar benennen.
Tipp
Tipp: Der Instagram-Kanal @femizide_stoppen dokumentiert Fälle, nennt Namen, erzählt Geschichten und gibt den Opfern eine Stimme.
Catcalling

Catcalling ist KEIN KOMPLIMENT, sondern eine Grenzüberschreitung.
„Geiler Arsch!“, „Bock auf’n Dreier?“: Was wie ein schlechter Witz klingt, ist leider Alltag für viele Frauen und queere Menschen. Und es hat einen Namen: Catcalling.
Catcalling meint sexuell aufgeladene, anzügliche oder übergriffige Kommentare im öffentlichen Raum zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit, an der Haltestelle oder beim Feiern.
Häufig begleitet von Pfiffen, Starren oder eindeutigen Gesten.
Warum das nicht harmlos ist:
87 % der Betroffenen ignorieren Catcalling
42 % haben Angst vor (sexuellen) Übergriffen
45% „bewaffnen“ sich zum Schutz, wenn sie alleine unterwegs sind, beispielsweise mit Pfefferspray oder Schlüsseln zwischen den Fingern
fast jede zweite telefoniert extra auf dem Heimweg, um sich sicherer zu fühlen
Catcalling ist keine Form von Flirt oder Charme sondern ein Versuch, Macht über eine andere Person auszuüben. Es verletzt, verunsichert und schränkt die Freiheit im Alltag massiv ein
Ist Catcalling strafbar?
In Deutschland ist Catcalling aktuell nicht direkt strafbar.
Aber: Wenn Catcalling eine Beleidigung oder Nötigung darstellt, kann es anzeigenwürdig sein.
Andere Länder wie Spanien, Frankreich oder Belgien haben Catcalling inzwischen als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit Bußgeldern belegt.
Warum machen (manche) Männer das?
Als Motivation für Catcalling geben Männer an, flirten zu wollen oder sexuelles Interesse an der Zielperson zu haben.
Studien zeigen: Männer, die Catcalling betreiben, neigen häufiger zu
- feindseligem Sexismus,
- selbstzugeschriebener Männlichkeit,
- sozialer Dominanz,
- und einer hohen Toleranz gegenüber sexueller Belästigung.
Was tun bei Catcalling?
Wenn du Zeug*in bist:
Darf ich mich wehren? – Ja! Notwehr ist erlaubt
Wenn du sexuell belästigt, bedrängt oder körperlich angegriffen wirst, hast du das Recht auf Notwehr.
Notwehr (§ 32 StGB) bedeutet:
Du darfst dich mit angemessenen Mitteln verteidigen, um einen Angriff abzuwehren ohne dass du dich dabei strafbar machst. Das gilt auch, wenn du laut wirst, jemanden wegstößt oder dich körperlich schützt.
Wichtig: Die Reaktion muss im Verhältnis zur Bedrohung stehen aber du musst dich nicht alles gefallen lassen.
Trau dich - Lass dir helfen
DU BIST NICHT ALLEIN. DU TRÄGST KEINE SCHULD.
Egal, was passiert ist, du bist nicht schuld.
Sexualisierte Gewalt ist immer ein Übergriff. Immer eine Grenzüberschreitung. Und sie passiert viel häufiger, als viele denken.
Zahlen zeigen: Du bist nicht die Einzige und du bist nicht machtlos.
Was zählt: Du hast das Recht, dir Hilfe zu holen. Du musst damit nicht alleine bleiben. Und: Es ist mutig, Unterstützung zu suchen. Nicht peinlich.
Je früher du dich meldest, desto besser kann dir geholfen werden.
Egal, ob du selbst betroffen bist oder jemanden unterstützen möchtest:
Du musst damit nicht allein bleiben.
Viele Anlaufstellen beraten dich anonym, kostenlos und vertraulich am Telefon, per Chat oder vor Ort.
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Hilfetelefon „Gewalt an Männern“
Vor Ort Hilfe finden
In deiner Nähe gibt es Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser, Fachstellen für Männer und queere Menschen.
Die Berater*innen hören dir zu. Sie urteilen nicht. Und sie zeigen dir in deinem Tempo, was du für Möglichkeiten hast.
Die Polizei einschalten – wenn du willst
Wenn du körperlich verletzt wurdest oder dich bedroht fühlst:
Wähle die 110. Die Polizei kann sofort helfen, auch ohne, dass du alles erklären musst.
Auch bei sexualisierter Gewalt, die nicht akut ist (z. B. bei digitaler Belästigung oder früheren Übergriffen), kannst du eine Strafanzeige stellen.
Das geht bei jeder Polizeidienststelle, oft auch anonym oder mit Begleitung.
Tipp: Unterstützung beim Anzeigenprozess findest du in der Opferfibel.
Wichtig
Die Anzeige solltest du innerhalb von 3 Monaten nach der Tat stellen. Aber auch danach ist oft noch etwas möglich – lass dich beraten.
Spuren sichern - auch ohne Anzeige
Wer sexualisierte Gewalt erlebt hat, kann Spuren sichern lassen. Auch dann, wenn (noch) keine Anzeige erstattet werden soll. Das sollte so früh wie möglich nach der Tat passieren.
Das nennt sich vertrauliche Spurensicherung. Sie ist:
- anonym,
- kostenlos,
- und findet meist in Kliniken oder bei spezialisierten Ärzt*innen statt.
So läuft es ab:
Man wird ärztlich untersucht auch ohne direkt Anzeige zu erstatten.
Kleidung, Unterwäsche oder andere Beweise werden sicher verwahrt.
Es werden Verletzungen dokumentiert, DNA-Spuren gesichert, ggf. auch gynäkologische Untersuchungen durchgeführt.
Die Unterlagen bleiben mehrere Jahre gespeichert falls man sich später zur Anzeige entscheidest.
Die Untersuchung kann belastend sein. Man kann sich begleiten lassen z. B. von einer Vertrauensperson oder über eine Beratungsstelle.
Es ist wichtig, dass alle Spuren belassen werden. Deshalb ist es ratsam nicht zu duschen, die Zähne zu putzen oder die Kleidung zu wechseln. Falls Spuren im Mund gesichert werden sollen, kann es von Vorteil sein, nichts zu essen oder zu trinken, damit Spuren erhalten bleiben.
Du musst nichts alleine tun
Du darfst selbst entscheiden, was du wann tust. Aber du musst nichts alleine schaffen.
Es war nicht deine Schuld. Und du hast das Recht, gehört zu werden.
Mehr Informationen:
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Weißer Ring
Zur Webseite -
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Weißer Ring
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Hilfetelefon
Zur Webseite -
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Hilfetelefon
Wie kann ich helfen, wenn jemand betroffen ist?
Du hast den Verdacht, dass jemand in deinem Umfeld sexualisierte Gewalt erlebt (hat)? Oder dir hat eine Person etwas anvertraut und du willst nichts falsch machen?
Das Wichtigste zuerst:
Glaub der betroffenen Person. Zweifel, Bewertungen oder vermeintlich gut gemeinte Nachfragen („Bist du dir sicher?“) können retraumatisierend wirken. Dein Vertrauen kann der erste Schritt zur Heilung sein.
So kannst du konkret helfen:
Wichtig zu wissen:
Sexualisierte Gewalt ist oft mit Scham, Angst und Schuldgefühlen verbunden.
Sei achtsam und vorsichtig mit Formulierungen.
Manche Menschen brauchen Monate oder Jahre, bis sie über das Erlebte sprechen können.
Geduld ist ein Zeichen von Stärke, nicht von Untätigkeit.
Auch Helfende dürfen sich Hilfe holen.
Fühlst du dich überfordert oder hilflos? Beratungsstellen stehen auch dir zur Seite.
Tipp: Der Folder „An ihrer Seite“ vom bff gibt weitere konkrete Hilfestellungen für unterstützende Personen.
Übersicht Beratungsangebote
Hier findest du alle relevanten Beratungsstellen noch einmal im Überblick:
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Frauen
Website: www.hilfetelefon.de
Tel.: 116 016 Rund um die Uhr; 24/7
Email-Beratung: Beantwortung innerhalb von 24 Stunden
Chat-Beratung: Täglich zwischen 12 und 20 Uhr
Weißer Ring
Beratung für Opfer von Straftaten
Website: www.weisser-ring.de
Tel: 116 006 Täglich 7 bis 22 Uhr
Online-Beratung: Beantwortung innerhalb von 72 Stunden
Suse hilft
Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderung
Website: www.suse-hilft.de
Tel: 08000 116 016 (Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen)
Email: suse@bv-bff.de
Frauen Info Netz
Auskunft über freie Plätze in Frauenhäusern
Website: https://www.frauen-info-netz.de/
Hilfetelefon Gewalt an Männern
Beratung bei sexualisierte Gewalt gegen Männer
Website: www.maennerhilfetelefon.de
Tel.: 0800 1239900 Mo bis Do 8 bis 20 Uhr, Mi 8 bis 15 Uhr
Email-Beratung: beratung@maennerhilfetelefon.de
Chat-Beratung: Mo bis Do 12 bis 15 Uhr und 17 bis 19 Uhr
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Beratung bei Sexuelle Belästigung auf der Arbeit
Website: www.antidiskriminierungsstelle.de
Tel: 0800 5465465 Mo bis Do 9 bis 15 Uhr
Email: beratung@ads.bund.de
Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt (bff)
Beratung bei sexualisierte Gewalt gegen Frauen
Website: www.frauen-gegen-gewalt.de
Tel: 030 32299500
Email: info@bv-bff.de
Beratungsstellen vor Ort: Hilfsdatenbank
Hilfe Portal Missbrauch
Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Website: www.hilfe-portal-missbrauch.de
Tel: 0800 2255530 Mo, Mi, Fr 9 bis 14 Uhr Di, Do 15 bis 20 Uhr