Sexualisierte Gewalt

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Gewalt – mehr als nur Schläge und Tritte

Gewalt zeigt sich nicht alleine in körperlichen Verletzungen, sondern beginnt bereits viel früher. Sie kann sich in Worten, Blicken, digitalen Nachrichten oder im dauerhaften Kontrollieren einer anderen Person zeigen. Sie kann körperlich (z.B. durch Verletzung anderer Personen), psychisch (z.B. durch Demütigung oder Stalking) oder digital (z.B. durch Mobbing auf Social-Media) stattfinden oder sich in mehreren Formen gleichzeitig zeigen.

Gewalt ist immer dann im Spiel, wenn jemand die Grenzen eines anderen Menschen missachtet oder absichtlich verletzt - körperlich oder psychisch.

Eine Übersicht über verschiedene Erscheinungsformen von Gewalt findest du hier.

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt liegt vor, wenn Sexualität gezielt dazu eingesetzt wird, Macht und Kontrolle über eine Person auszuüben. Es geht dabei nicht um Lust oder Nähe, sondern um eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.

Auch unangenehme Blicke, Kommentare wie „Du willst es doch auch“, oder Nachrichten wie „Schick mal ein sexy Foto von dir“ können dazu zählen.

Sexualisierte Gewalt unterscheidet sich von sexueller Gewalt durch den Fokus: Während „sexuelle Gewalt“ auf die Handlung selbst abzielt, macht der Begriff „sexualisierte Gewalt“ deutlich, dass Sexualität hier als Mittel zur Ausübung von Gewalt und Dominanz instrumentalisiert wird.     Gahleitner, S. B., Gabriel, M., de Andrade, M., Martensen, M., & Pammer, B. (2023). Sexualisierte Gewalt in der Heimerziehung in der DDR. Springer Nature Link.

Wichtige Begriffe – damit wir alle vom Gleichen sprechen

Catcalling Sexuell aufgeladene Kommentare oder Pfiffe im öffentlichen Raum, meist durch Männer gegenüber Frauen. Kein Flirt – sondern eine Form der Belästigung
Femizid Wenn Frauen oder Mädchen getötet werden, weil sie weiblich sind – meist im Kontext von Partnerschafts- oder familiärer Gewalt
Mysogynie Emotionale und hasserfüllte Haltung gegenüber Frauen. Misogynie entsteht durch das Patriarchat
Nötigung Wenn jemand durch Gewalt oder Drohungen zu einem Verhalten gezwungen wird, das er oder sie nicht will (StGB §240)
Patriarchat Gesellschaftliche Struktur, in der Männer historisch mehr Macht haben – mit bis heute spürbaren Folgen in vielen Bereichen. Sexualisierte Gewalt wird durch diese Machtverhältnisse bekräftigt
Sexualisieren Etwas in einen sexuellen Zusammenhang bringen – meist dann problematisch, wenn es unpassend, grenzüberschreitend oder unerwünscht geschieht
Sexualisierte Gewalt Sexualität wird gezielt genutzt, um Macht und Kontrolle auszuüben – verbal, körperlich oder digital. Der Begriff betont den Gewaltaspekt besonders deutlich.
Sexuell Bezieht sich auf Sexualität, also körperliche Nähe, sexuelle Handlungen, Reize oder Fantasien
Sexuelle Belästigung Sexuell bestimmte Berührungen, die von der betroffenen Person nicht gewollt sind und sie in ihrer Würde verletzen (StGB §184i)
Sexuelle Gewalt Wird oft synonym mit sexualisierter Gewalt verwendet, meint aber eher die sexuelle Handlung selbst
Übergriff Ein Verhalten, das eine Grenze überschreitet – körperlich, sexuell oder psychisch. Übergriffe sind oft nicht einvernehmlich und verletzend
Zuhälterei Wenn jemand gezielt von der Arbeit von Sexarbeiter*innen profitiert oder sie ausnutzt (StGB §181a)

    Friedrich-Ebert-Stiftung. (n.d.). Patriarchat. Gender Glossar. Retrieved July 22, 2025, from www.fes.de

„Nur ein Einzelfall?“ – Im Gegenteil

Sexualisierte Gewalt ist kein Randphänomen. Sie ist Alltag – für viel zu viele Menschen.

2023 wurden in Deutschland über 52.000 Sexualstraftaten offiziell registriert. Und das sind nur die Fälle, die angezeigt wurden (BKA – gegen Frauen gerichtete Straftaten)

  • 86 % der Betroffenen waren Frauen, über 98 % der Täter männlich (BKA)

  • 2 von 3 Frauen erleben in ihrem Leben sexuelle Belästigung, jede siebte sogar schwere Übergriffe (BMFSFJ)

Doch auch Männer erleben sexualisierte Gewalt. Jeder dritte Mann berichtet von sexistischen Übergriffen – durch andere Männer oder Frauen (BMBFSJ Website – Formen von Gewalt).

Besonders gefährdet sind junge Menschen:

  • Über die Hälfte der Betroffenen ist unter 18 Jahren,

  • ein weiteres Viertel unter 21.

Täter*innen sind häufig zwischen 30 und 40 Jahre alt (BKA – gegen Frauen gerichtete Straftaten).

Hilfe und Informationen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche findest du auf dem „Hilfe-Portal-Missbrauch“.

Hinzu kommt: Menschen mit Behinderung sind 2- bis 3-mal häufiger betroffen als andere (BMFSFJ, Schröttle – Lebenssituation Menschen mit Behinderung).

➡ Weitere Infos findest du bei „einfach Teilhaben“ oder „Frauen gegen Gewalt“; Beratung findest du bei „Suse hilft

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung ist eine klare Grenzverletzung und in vielen Fällen sogar strafbar.

Nach dem Strafgesetzbuch (§ 184i StGB) liegt sexuelle Belästigung vor, wenn jemand eine andere Person unerwünscht und sexuell motiviert berührt, z. B. am Po, an der Brust oder am Oberschenkel.

Aber: Nicht jede Belästigung braucht Körperkontakt. Auch Worte, Gesten oder Bilder können sexuell übergriffig sein. Dafür greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), besonders am Arbeitsplatz.

Im Arbeitskontext gilt:

Sexuelle Belästigung ist jede sexuell bestimmte Handlung, die die Würde einer anderen Person verletzt (z. B. durch anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Einladungen, Zeigen pornografischer Inhalte oder sexuell bestimmte Berührungen).

Wenn das Verhalten zu einem Arbeitsumfeld führt, das von Einschüchterung, Erniedrigung oder Beleidigung geprägt ist, ist das eine klare Grenzüberschreitung und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. (AGG § 3 (4))

Was kannst du tun, wenn du betroffen bist?


Übrigens


Besonders betroffen sind laut Studien Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitsbereich Schröttle, M., Meshkova, K., & Lehmann, C. (2022). Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention. Antidiskriminierungsstelle Des Bundes, 236.

Wichtig zu wissen


Es ist ganz normal, unsicher zu sein, ob ein Verhalten „schon“ Belästigung“ ist. Nimm das Gefühl ernst, wenn dir etwas unangenehm ist.

Was für dich grenzüberschreitend ist, muss nicht „objektiv schlimm“ sein, um Belästigung zu sein.

Geschlechtsspezifische Gewalt

Geschlechtsspezifische Gewalt bezeichne gezielt gegen Frauen genutzte Gewalt, weil sie Frauen sind oder weil sie von Täter*innen so gelesen werden.

Laut deutschem Gewalthilfegesetz (§ 2 GewHG) gehören dazu:

  • körperliche,
  • sexuelle,
  • und psychische Gewalt,

die Frauen unverhältnismäßig oft oder ausschließlich betrifft.

Diese Gewalt ist Ausdruck tief verankerter Machtverhältnisse. Sie entsteht in einer patriarchalen Gesellschaft, in der weibliche Personen oft weniger Macht, weniger Schutz und weniger Gehör haben.

Häusliche Gewalt

250.000Fälle häuslicher Gewalt
2023 in Deutschland

Häusliche Gewalt meint Gewalt im privaten Umfeld, oft durch Partner*innen, Ex-Partner*innen, Familienangehörige oder Personen im selben Haushalt.

Sie kann körperlich, sexuell oder psychisch sein und sie betrifft Menschen aller Geschlechter, auch wenn Frauen häufiger betroffen sind.

Im Gesetz (§ 2 GewHG (2)) werden folgende Konstellationen genannt:

  • Gewalt innerhalb bestehender oder beendeter Partnerschaften (auch gleichgeschlechtlich),
  • Gewalt durch Familienangehörige oder andere im Haushalt lebende Personen, 
  • unabhängig davon, ob ein gemeinsamer Wohnsitz besteht.

2024 wurden in Deutschland über 250.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Über 70% der Betroffenen waren Frauen. Bundeskriminalamt (BKA). (2024). Häusliche Gewalt - Bundeslagebild 2023. 117.

Was du tun kannst (oder tun solltest)

Wenn du betroffen bist: Du hast das Recht auf Schutz, Beratung und Hilfe.


Wenn du Anzeichen im Umfeld wahrnimmst


Femizide

Femizide – wenn Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind

Ein Femizid ist kein „Beziehungstragödie“ oder „Eifersuchtsdrama“. Es ist ein gezielter Akt tödlicher Gewalt, der Frauen (oder als weiblich gelesene Personen) trifft, weil sie Frauen sind. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV). (2023). Beschlüsse und Entschließungen der 33. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK). 126. www.gleichstellungsministerkonferenz.de

Der Begriff benennt, dass solche Tötungen nicht zufällig oder rein „persönlich“ passieren, sondern Ausdruck von struktureller Ungleichheit und patriarchalem Denken sind Leuschner, F., & Rausch, E. (2022). Femizid – Eine Bestandsaufnahme aus kriminologischer Perspektive. Kriminologie - Das Online-Journal | Criminology - The Online Journal, 1, 20–37. doi.org

Was genau ist ein Femizid?

Die Tötung einer Frau oder eines Mädchens durch eine Person, die sie aufgrund ihres Geschlechts als minderwertig betrachtet

Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder

Dazu zählen auch Tötungen aus Besitzdenken, Kontrollverlust oder sogenannter „Ehre“. Auch Personen, die von Täter*innen als weiblich gelesen werden, gelten in dieser Definition als Opfer.     Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV). (2023). Beschlüsse und Entschließungen der 33. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK). 126. www.gleichstellungsministerkonferenz.de.

Und rechtlich?

2023 wurden in Deutschland 938 Frauen getötet Bundeskriminalamt (BKA). (2024). Bundeslagebild - Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023.
Nicht alle davon sind Femizide. Zur Unterscheidung zwischen “Mord” und “Femizid” braucht es eine klare rechtliche Einordnung.

Der Begriff Femizid ist in Deutschland (noch) nicht im Strafgesetzbuch verankert. Solche Tötungen werden je nach Tatmotiv und Einzelfall als:

  • Totschlag (§ 212 StGB)
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227),
  • oder Mord (§ 211)

behandelt.

Das macht es schwer, konkrete Zahlen zu erfassen, denn oft wird das geschlechtsspezifische Motiv nicht systematisch dokumentiert Bundeskriminalamt (BKA). (2024). Bundeslagebild - Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023.

Warum es wichtig ist, über Femizide zu sprechen?

  • Weil jede Woche in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet wird.
  • Weil diese Gewalt oft aufgrund des Geschlechts und der Beziehung verharmlost wird und z.B. als Liebestragödie betitelt wird.
  • Und weil es erst dann Lösungen geben kann, wenn wir das Problem klar benennen.

Tipp


Tipp: Der Instagram-Kanal @femizide_stoppen dokumentiert Fälle, nennt Namen, erzählt Geschichten und gibt den Opfern eine Stimme.

Catcalling

Catcalling ist KEIN KOMPLIMENT, sondern eine Grenzüberschreitung.

„Geiler Arsch!“, „Bock auf’n Dreier?“: Was wie ein schlechter Witz klingt, ist leider Alltag für viele Frauen und queere Menschen. Und es hat einen Namen: Catcalling.

Catcalling meint sexuell aufgeladene, anzügliche oder übergriffige Kommentare im öffentlichen Raum zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit, an der Haltestelle oder beim Feiern.

Häufig begleitet von Pfiffen, Starren oder eindeutigen Gesten.

Warum das nicht harmlos ist:

87 % der Betroffenen ignorieren Catcalling 

42 % haben Angst vor (sexuellen) Übergriffen

45% „bewaffnen“ sich zum Schutz, wenn sie alleine unterwegs sind, beispielsweise mit Pfefferspray oder Schlüsseln zwischen den Fingern

fast jede zweite telefoniert extra auf dem Heimweg, um sich sicherer zu fühlen

Catcalling ist keine Form von Flirt oder Charme sondern ein Versuch, Macht über eine andere Person auszuüben. Es verletzt, verunsichert und schränkt die Freiheit im Alltag massiv ein Gemmel, M., & Imming, J. (2022). Catcalling – Umfrage zur Strafwürdigkeit von verbaler sexueller Belästigung – KriPoZ. Kriminalpolitische Zeitschrift. kripoz.de.

Ist Catcalling strafbar?

In Deutschland ist Catcalling aktuell nicht direkt strafbar.

Aber: Wenn Catcalling eine Beleidigung oder Nötigung darstellt, kann es anzeigenwürdig sein.

Andere Länder wie Spanien, Frankreich oder Belgien haben Catcalling inzwischen als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit Bußgeldern belegt.

Warum machen (manche) Männer das?

Als Motivation für Catcalling geben Männer an, flirten zu wollen oder sexuelles Interesse an der Zielperson zu haben.

Studien zeigen: Männer, die Catcalling betreiben, neigen häufiger zu Walton, K. A., & Pedersen, C. L. (2022). Motivations behind catcalling: exploring men’s engagement in street harassment behaviour. Psychology & Sexuality, 13(3), 689–703. doi.org

  • feindseligem Sexismus,
  • selbstzugeschriebener Männlichkeit,
  • sozialer Dominanz,
  • und einer hohen Toleranz gegenüber sexueller Belästigung.

 

Was tun bei Catcalling?


Wenn du Zeug*in bist:


Rechtliche Folgen

Strafe muss sein - aber wie?

Wähle eine Straftat aus, um mehr über die rechtliche Einordnung und das Strafmaß zu erfahren.

Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

Was ist das? 

Unerwünschte sexuelle Berührungen, die eine andere Person belästigen.

Strafe:

Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe

Bei mehreren Täter*innen: bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe

Stealthing (ungefragtes Entfernen des Kondoms beim Sex) (§ 177 StGB)

Was ist das?

Das heimliche oder gegen den erkennbaren Willen von Sexualpartner*innen erfolgende Entfernen eines Kondoms während des penetrativen Sex.

Die Einwilligung bezieht sich nur auf geschützten Verkehr – ohne Kondom liegt keine Zustimmung vor. Damit wird der Sex ohne Einwilligung fortgesetzt und gilt als sexueller Übergriff

Strafe:

  • Mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe
  • In besonders schweren Fällen: mindestens 1 Jahr
  • Bei Gewalt oder Ausnutzung von Hilflosigkeit: mindestens 1 Jahr
  • Zusätzlich möglich: Körperverletzung (§ 223 StGB) oder gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), wenn Infektionsgefahr bestand. 
Sexueller Übergriff & sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)

Was ist das?

Sexuelle Handlungen ohne Zustimmung oder unter Zwang, Drohung oder Ausnutzen von Schwäche ohne Eindringen in den Körper.

Beispiele: Zwang zu sexuellen Handlungen, festhalten, bedrängen, nötigen.

Strafe:

  • Mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe
  • In besonders schweren Fällen: mindestens 1 Jahr
  • Bei Gewalt oder Ausnutzung von Hilflosigkeit: mindestens 1 Jahr
Sexuelle Belästigung ohne Körperkontakt (z. B. Catcalling, Dickpics)

Was ist das?

  • Sexuell übergriffiges Verhalten ohne direkte Berührung z. B.:
  • anzügliche Kommentare auf der Straße (Catcalling),
  • sexuell aufgeladene Nachrichten oder Emojis,
  • ungefragtes Zusenden von Nacktbildern (z.B. „Dickpics“),
  • das öffentliche Zeigen von pornografischen Inhalten,
  • intensives Starren oder sexualisierte Blicke.

Ist das strafbar?

Teilweise strafbar, aber nicht immer direkt als sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) gewertet, da dort Körperkontakt verlangt wird. 

ABER: Je nach Situation kann es andere Straftatbestände erfüllen:

  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Verbreitung pornografischer Inhalte (§ 184 StGB)

Strafe:

  • Je nach Tatbestand: Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen
    Beispiel: Dickpics → bis zu 1 Jahr (§ 184)
  • Bei Bedrohung oder massiver Belästigung: höhere Strafen möglich

Wichtig: Auch wenn nicht alles juristisch verfolgbar ist bleibt es übergriffig, verletzend und nicht akzeptabel.

Vergewaltigung (§ 177 StGB)

Was ist das?

Wenn jemand eine andere Person gegen deren Willen zu sexuellen Handlungen zwingt, z. B. durch körperliche Gewalt, Drohungen oder Ausnutzen von Schutzlosigkeit.

Dazu zählt auch das Eindringen in den Körper mit Körperteilen oder Gegenständen, unabhängig vom Geschlecht des Opfers.

Strafe:

  • Mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe
  • Mit Waffen, bei schwerer Verletzung oder in besonders erniedrigender Weise: mindestens 3 Jahre
  • Bei besonders schweren Fällen (z. B. lebensbedrohliche Gewalt, Beteiligung mehrerer Personen): mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe
  • Bei Todesfolge oder extremer Brutalität greift § 178 StGB (Vergewaltigung mit Todesfolge): Mindeststrafe: 10 Jahre.
Verbreitung pornografischer Inhalte (§§ 184 ff. StGB)

Was ist das?

Ungefragtes Zeigen, Senden oder Verbreiten von pornografischen Darstellungen besonders mit Gewalt-/Kinderinhalt.

Strafe:

  • Bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
  • Mit gewalt-/kinderpornografischem Inhalt (z.B. über Chat-Gruppen): bis zu 10 Jahre
Zuhälterei (§ 181a StGB)

Was ist das?

Ausbeutung oder Kontrolle von Sexarbeiter*innen oft verbunden mit Gewalt oder Abhängigkeit.

Strafe:

  • 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
  • Bei Gefährdung der Unabhängigkeit: bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe
Ungefragte Bildaufnahmen des Intimbereichs (§ 184k StGB)

Was ist das?

Wenn jemand ungefragt Fotos oder Videos vom Intimbereich einer anderen Person aufnimmt, weitergibt oder gebraucht z. B.:

  • heimlich aufgenommene Bilder unter dem Rock (Upskirting),
  • Fotos vom Dekolleté oder Po ohne Einwilligung,
  • gezieltes Fotografieren von Unterwäsche, Genitalien oder der “weiblichen” Brust,
  • Weiterleiten solcher Inhalte über Chats oder Social Media.

Strafe:

Bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Sexueller Übergriff / Nötigung / Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB)

Was ist das?

Wenn eine Person durch einen sexuellen Übergriff, eine Nötigung oder eine Vergewaltigung stirbt. Das Gesetz unterscheidet hier nicht nach Absicht auch wenn der Tod unbeabsichtigt war, handelt es sich um einen besonders schweren Fall.

Strafe:

Mindestens 10 Jahre Freiheitsstrafe

Sexueller Übergriff oder sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall (§ 177 Abs. 6 StGB)

Was ist das?

Wenn bei einem sexuellen Übergriff besonders erniedrigende Umstände oder große Gewalt im Spiel sind z. B.:

  • die Tat erfolgt mit Waffe oder gefährlichem Gegenstand,
  • das Opfer erleidet schwere gesundheitliche Schäden
  • es sind mehrere Täter*innen beteiligt,
  • die Handlung ist besonders entwürdigend.

Strafe:

  • Mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe
  • Mit Waffe oder bei schwerer Verletzung: mindestens 3 Jahre
  • In besonders brutalen Fällen: mindestens 5 Jahre
Femizid – kein eigener Straftatbestand, aber ein strukturelles Problem

Was ist das?

Ein Femizid ist die gezielte Tötung einer Frau (oder als Frau gelesenen Person), weil sie weiblich ist. Meist geschieht das durch (Ex-)Partner oder Männer aus dem nahen Umfeld aus Besitzdenken, Kontrollverlust oder sogenannter „Ehre“.

Der Begriff ist gesellschaftlich und politisch wichtig aber im Strafrecht nicht gesondert erfasst.

Strafrechtliche Einordnung:

Je nach Einzelfall gelten u. a.:

  • Totschlag (§ 212 StGB) Mindeststrafe: 5 Jahre
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) Mindeststrafe: 3 Jahre
  • Mord (§ 211 StGB) bei besonders grausamer oder verwerflicher Tat: lebenslange Freiheitsstrafe

Problem: Da das Tatmotiv „weil sie eine Frau ist“ nicht systematisch dokumentiert wird, sind Femizide statistisch schwer erkennbar.

Warum der Begriff trotzdem wichtig ist:

  • Er macht sichtbar, dass viele Tötungen geschlechtsspezifisch motiviert sind.
  • Er benennt ein strukturelles Machtverhältnis nicht nur eine „private Tragödie“.
  • Er schafft Raum für politische Debatten, Prävention und Sichtbarkeit.

Mehr dazu hier.

Näherungsverbot, Kontaktverbot

Beim Familiengericht gibt es die Möglichkeiten ein Näherungsverbot, Kontaktverbot oder die vorläufige Überlassung der gemeinsamen Wohnung zu beantragen. Hilfe dabei kannst du vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) bekommen.

Darf ich mich wehren? – Ja! Notwehr ist erlaubt

Wenn du sexuell belästigt, bedrängt oder körperlich angegriffen wirst, hast du das Recht auf Notwehr.

Notwehr (§ 32 StGB) bedeutet:

Du darfst dich mit angemessenen Mitteln verteidigen, um einen Angriff abzuwehren ohne dass du dich dabei strafbar machst. Das gilt auch, wenn du laut wirst, jemanden wegstößt oder dich körperlich schützt.

Wichtig: Die Reaktion muss im Verhältnis zur Bedrohung stehen aber du musst dich nicht alles gefallen lassen.

Trau dich - Lass dir helfen

DU BIST NICHT ALLEIN. DU TRÄGST KEINE SCHULD.

Egal, was passiert ist, du bist nicht schuld.

Sexualisierte Gewalt ist immer ein Übergriff. Immer eine Grenzüberschreitung. Und sie passiert viel häufiger, als viele denken.

Zahlen zeigen: Du bist nicht die Einzige und du bist nicht machtlos.

Was zählt: Du hast das Recht, dir Hilfe zu holen. Du musst damit nicht alleine bleiben. Und: Es ist mutig, Unterstützung zu suchen. Nicht peinlich.

Je früher du dich meldest, desto besser kann dir geholfen werden.

Egal, ob du selbst betroffen bist oder jemanden unterstützen möchtest:

Du musst damit nicht allein bleiben.

Viele Anlaufstellen beraten dich anonym, kostenlos und vertraulich am Telefon, per Chat oder vor Ort.

Vor Ort Hilfe finden

In deiner Nähe gibt es Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser, Fachstellen für Männer und queere Menschen.

Die Berater*innen hören dir zu. Sie urteilen nicht. Und sie zeigen dir in deinem Tempo, was du für Möglichkeiten hast.

Die Polizei einschalten – wenn du willst

Wenn du körperlich verletzt wurdest oder dich bedroht fühlst:

Wähle die 110. Die Polizei kann sofort helfen, auch ohne, dass du alles erklären musst.

Auch bei sexualisierter Gewalt, die nicht akut ist (z. B. bei digitaler Belästigung oder früheren Übergriffen), kannst du eine Strafanzeige stellen.

Das geht bei jeder Polizeidienststelle, oft auch anonym oder mit Begleitung.

Tipp: Unterstützung beim Anzeigenprozess findest du in der Opferfibel.

Wichtig


Die Anzeige solltest du innerhalb von 3 Monaten nach der Tat stellen. Aber auch danach ist oft noch etwas möglich – lass dich beraten.

Spuren sichern - auch ohne Anzeige

Wer sexualisierte Gewalt erlebt hat, kann Spuren sichern lassen. Auch dann, wenn (noch) keine Anzeige erstattet werden soll. Das sollte so früh wie möglich nach der Tat passieren.

Das nennt sich vertrauliche Spurensicherung. Sie ist:

  • anonym,
  • kostenlos,
  • und findet meist in Kliniken oder bei spezialisierten Ärzt*innen statt.

So läuft es ab:

Man wird ärztlich untersucht auch ohne direkt Anzeige zu erstatten.

Kleidung, Unterwäsche oder andere Beweise werden sicher verwahrt.

Es werden Verletzungen dokumentiert, DNA-Spuren gesichert, ggf. auch gynäkologische Untersuchungen durchgeführt.

Die Unterlagen bleiben mehrere Jahre gespeichert falls man sich später zur Anzeige entscheidest.

Die Untersuchung kann belastend sein. Man kann sich begleiten lassen z. B. von einer Vertrauensperson oder über eine Beratungsstelle.

Es ist wichtig, dass alle Spuren belassen werden. Deshalb ist es ratsam nicht zu duschen, die Zähne zu putzen oder die Kleidung zu wechseln. Falls Spuren im Mund gesichert werden sollen, kann es von Vorteil sein, nichts zu essen oder zu trinken, damit Spuren erhalten bleiben.

Du musst nichts alleine tun

Du darfst selbst entscheiden, was du wann tust. Aber du musst nichts alleine schaffen.

Es war nicht deine Schuld. Und du hast das Recht, gehört zu werden.

Sexualität nach sexualisierter Gewalt

Sexualität kann sich nach einer erlebten sexualisierten Gewalt verändern – manchmal vorübergehend, manchmal langfristig. Das ist nichts Ungewöhnliches. Körper und Psyche versuchen, das Erlebte zu verarbeiten und Schutzmechanismen zu entwickeln.

Betroffene Personen berichten beispielsweise über     Büttner, M. (2018, March 5). Sexualität und Trauma. Klett-Cotta Verlag. www.klett-cotta.de:

  • Posttraumatische Belastungsreaktionen (PTBS)
  • Schwierigkeiten mit Nähe und Distanz – emotional oder körperlich
  • Ekel oder Abneigung gegenüber sexuellen Handlungen
  • „Erstarren“ (Freeze-Reaktion) bei sexuellem Kontakten
  • Depersonalisation (also das Gefühl, den eigenen Körper „von außen“ zu betrachten oder als unwirklich zu erleben)
  • ...

Einige Betroffene vermeiden sexuelle Kontakte vollständig, andere suchen sie vermehrt oder gehen dabei Risiken ein, etwa durch den Konsum von Drogen oder durch Sex ohne Schutz vor Schwangerschaft und sexuell übertragbaren Infektionen     Büttner, M. (2019). Sexuelle Störungen nach sexueller Gewalt. Gyne, 04/2019. dgpfg.de

Wie kann ich helfen, wenn jemand betroffen ist?

Du hast den Verdacht, dass jemand in deinem Umfeld sexualisierte Gewalt erlebt (hat)? Oder dir hat eine Person etwas anvertraut und du willst nichts falsch machen?

Das Wichtigste zuerst:

Glaub der betroffenen Person. Zweifel, Bewertungen oder vermeintlich gut gemeinte Nachfragen („Bist du dir sicher?“) können retraumatisierend wirken. Dein Vertrauen kann der erste Schritt zur Heilung sein.

So kannst du konkret helfen:


Wichtig zu wissen:

Sexualisierte Gewalt ist oft mit Scham, Angst und Schuldgefühlen verbunden.

Sei achtsam und vorsichtig mit Formulierungen.

Manche Menschen brauchen Monate oder Jahre, bis sie über das Erlebte sprechen können.

Geduld ist ein Zeichen von Stärke, nicht von Untätigkeit.

Auch Helfende dürfen sich Hilfe holen.

Fühlst du dich überfordert oder hilflos? Beratungsstellen stehen auch dir zur Seite.

Tipp: Der Folder „An ihrer Seite“ vom bff gibt weitere konkrete Hilfestellungen für unterstützende Personen.

Übersicht Beratungsangebote

Hier findest du alle relevanten Beratungsstellen noch einmal im Überblick:

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Frauen

Website: www.hilfetelefon.de

Tel.: 116 016 Rund um die Uhr; 24/7

Email-Beratung: Beantwortung innerhalb von 24 Stunden

Chat-Beratung: Täglich zwischen 12 und 20 Uhr

Opferfibel

Beratung bei Strafverfahren

PDF (deutsch)

PDF (englisch)

Weißer Ring

Beratung für Opfer von Straftaten

Website: www.weisser-ring.de

Tel: 116 006 Täglich 7 bis 22 Uhr

Online-Beratung: Beantwortung innerhalb von 72 Stunden
 

Suse hilft

Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderung

Website: www.suse-hilft.de

Tel: 08000 116 016 (Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen)

Email: suse@bv-bff.de

Beratung vor Ort

Frauen Info Netz

Auskunft über freie Plätze in Frauenhäusern

Website: https://www.frauen-info-netz.de/

Hilfetelefon Gewalt an Männern

Beratung bei sexualisierte Gewalt gegen Männer

Website: www.maennerhilfetelefon.de

Tel.: 0800 1239900 Mo bis Do 8 bis 20 Uhr, Mi 8 bis 15 Uhr

Email-Beratung: beratung@maennerhilfetelefon.de

Chat-Beratung: Mo bis Do 12 bis 15 Uhr und 17 bis 19 Uhr

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Beratung bei Sexuelle Belästigung auf der Arbeit

Website: www.antidiskriminierungsstelle.de

Tel: 0800 5465465 Mo bis Do 9 bis 15 Uhr

Email: beratung@ads.bund.de

Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt (bff)

Beratung bei sexualisierte Gewalt gegen Frauen

Website: www.frauen-gegen-gewalt.de

Tel: 030 32299500

Email: info@bv-bff.de

Beratungsstellen vor Ort: Hilfsdatenbank

Hilfe Portal Missbrauch

Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Website: www.hilfe-portal-missbrauch.de

Tel: 0800 2255530 Mo, Mi, Fr 9 bis 14 Uhr Di, Do 15 bis 20 Uhr

Online-Beratung

Beratungsstellen vor Ort

Januar, 2026

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Quellen